Schulgesetz NRW AOSF § 39 (Stand 2017)
Unterrichtsorganisation der Förderschule,
Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (3)
"Die Berufsschulpflicht erfüllen die Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung in der Berufspraxisstufe. Die Lern- und Arbeitsformen in der Berufspraxisstufe
orientieren sich an dem Ziel, die Schülerinnen und Schüler auf den Übergang in die Arbeitswelt vorzubereiten."