Unser Schulprogramm

Gemeinsam. Leben. Lernen. Wachsen.

Im Kontakt mit Eltern und Lehrkräften soll unsere Schule die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler unterstützen und fördern und die Entfaltung ihrer Persönlichkeit ermöglichen.

 

Die Richtlinien für den Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ formulieren als Ziel und Aufgabe der Schule die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler in dem Prozess, ein selbstbestimmtes Leben in sozialer Integration

zu führen. Auch deshalb nimmt die Entwicklung von Lebensfreude, Selbstsicherheit und Selbständigkeit einen sehr hohen Stellenwert in unserer pädagogischen Arbeit ein; Ziel aller Fördermaßnahmen und Hilfestellungen ist eine möglichst weitgehende, von der Hilfe anderer unabhängige Selbständigkeit,

die in vielen Bereichen des Lebens eigene Entscheidungen und Selbstbestimmung ermöglicht. 

 

Die pädagogische Förderung erfolgt überwiegend im Klassenverband. Sie zielt auf eine ganzheitliche Förderung, und berücksichtigt die Entfaltung von Motorik, Wahrnehmung, Sprache und Sozialentwicklung in besonderem Maße. Ein

Unterricht, der die Kompetenzen für ein selbstbestimmtes Leben, Eigenaktivität und individuellen Fähigkeiten des Kindes entwickeln und erweitern will, muss die wechselseitigen Einflüsse der einzelnen Bereiche auf die Gesamtpersönlichkeit beachten.

 

Ein ganzheitlicher pädagogischer Ansatz, der die Gesamtpersönlichkeit und die Lebenssituation der Schülerinnen und Schüler berück­sichtigt, orientiert sich an den individuellen Lernvoraussetzungen und bietet differenzierte Anreize für die geistige Entwicklung. Deshalb ist neben dem Klassenunterricht ein klassenübergreifender Unterricht in leistungshomogeneren Gruppen sinnvoll und notwendig.

Daneben unterstützt ein fächerübergreifender, vorhabenorientierter und ein an realistischen Lebenssituationen ausgerichteter Unterricht den Transfer des Gelernten in für die Schülerinnen und Schüler bedeutsame Lebenssituationen. Deshalb muss Lernen außerhalb unserer Schule einen breiten Raum einnehmen, damit sie sich die notwendigen Kompetenzen aneignen können.

 

Unterstützend werden aber auch gezielte therapeutische und pflegerische Maßnahmen durchgeführt, wie z.B. bei Sprachstörungen (Logopäden), bei motorischen Defiziten (Krankengymnastik), autistischen Verhaltensweisen

(Autistenverein); daneben können beim Esstraining, dem Abbau bestimmter Verhaltensmuster, der Desensibilisierung oder Förderpflege schwerstbehinderter Schülerinnen und Schüler Pflege- und Einzelfördermaßnahmen notwendig sein, damit weitere Lernfortschritte erhalten, ermöglicht oder erleichtert werden können.

 

Eine Kooperation mit pädagogischen und therapeutischen Fachdiensten und Einrichtungen beruflicher Bildung und Förderung ist deshalb notwendig.

 

Die Lernvoraussetzungen, wie z.B. die individuell erreichten und erreichbaren Fähigkeiten und Fertigkeit, emotionale Bedingungen, der familiäre Hintergrund, materielle Möglich­keiten, das weitere soziale Umfeld müssen bei der Ermittlung des Förderbedarfes in Förderplänen berücksichtigt, festgehalten, überprüft und fortgeschrieben werden.

 

Für unsere Schule ergibt sich ein hoher Stellenwert der Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten. Nur eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit ermöglicht erfolgreiches Lernen in der Schule. Daneben unterstützt sie die Eltern durch partner­schaftliche Zusammenarbeit und angemessene Hilfsangebote bei der Bewältigung der durch die Behinderung mit geprägten häuslichen Lebenssituation.

Ihnen soll geholfen werden, die Schwierigkeiten ihres Kindes zu verstehen und ihm gegenüber eine realistische Erwartungshaltung zu entwickeln.

 

Unsere Schule möchte auch Kontakte und die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch zwischen den Eltern anregen und bietet Elternabende und andere gemeinsame Aktivitäten an.

 

Unsere Schule informiert Schülerinnen und Schüler und deren Eltern über aktuelle und zukünftige Fördermöglichkeiten, berät und unterstützt in Fragen der

beruflichen Ausbildung und Arbeitsmöglichkeiten.

 

Die angestrebte „soziale Integration“ wird unterstützt durch das Prinzip der „Öffnung von Schule“, d. b. durch die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern außerhalb des eigenen Schulbereiches.

 

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