1. Leben an der Astrid-Lindgren-Schule
Unsere Schule ist stolz darauf, Astrid Lindgrens Namen zu tragen. Eine Erziehung zu Toleranz, Fairness, Verständnis, Verantwortung und Mut muss auch immer unser Ziel sein. Jeder an unserer Schule soll bereit sein, sozial und tolerant zu handeln und sich für andere einzusetzen.
Konflikte und Meinungsverschiedenheiten treten überall auf. Jeder muss sich bemühen, solche Situationen angemessen und gewaltfrei zu bewältigen. Jeder soll sich mit der Lernumgebung der Astrid-Lindgren-Schule identifizieren und mit ihr verantwortungsvoll und pfleglich umgehen. Im Unterricht herrscht ein vertrauensvoller Umgangston aller Beteiligten. Jeder Unterricht ist zugleich auch sprachliche Förderung. Der Unterricht vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine grundlegende Allgemeinbildung. Dabei wird Wert darauf gelegt zu vermitteln, wofür sie das Gelernte anwenden können.
Lehrerinnen und Lehrer, aber auch Mitschüler würdigen und belohnen gute Leistungen. Dazu werden die Anforderungen entsprechend der Begabung der Schülerinnen und Schüler differenziert. So erhalten alle Schülerinnen und Schüler Anerkennung. Schülerinnen und Schüler werden befähigt und motiviert, selbständig und kooperativ zu arbeiten.
(Vorwort der Astrid-Lindgren-Schulen in Deutschland zum Schulprogramm 2008)
2. Die Grundsätze und die Ziele
Im Kontakt mit Eltern und Lehrkräften soll unsere Schule die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler unterstützen und fördern und die Entfaltung ihrer Persönlichkeit ermöglichen.
Die Richtlinien für den Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ formulieren als Ziel und Aufgabe der Schule die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler in dem Prozess, ein selbstbestimmtes Leben in sozialer Integration zu führen. Auch deshalb nimmt die Entwicklung von Lebensfreude, Selbstsicherheit und Selbständigkeit einen sehr hohen Stellenwert in unserer pädagogischen Arbeit ein; Ziel aller Fördermaßnahmen und Hilfestellungen ist:
Eine möglichst weitgehende,
von der Hilfe anderer unabhängige Selbständigkeit,
die in vielen Bereichen des Lebens
eigene Entscheidungen und Selbstbestimmung ermöglicht.
Die pädagogische Förderung erfolgt überwiegend im Klassenverband. Sie zielt auf eine ganzheitliche Förderung, und berücksichtigt die Entfaltung von Motorik, Wahrnehmung, Sprache und Sozialentwicklung in besonderem Maße. Ein Unterricht, der die Kompetenzen für ein selbstbestimmtes Leben, Eigenaktivität und individuellen Fähigkeiten des Kindes entwickeln und erweitern will, muss die wechselseitigen Einflüsse der einzelnen Bereiche auf die Gesamtpersönlichkeit beachten.
Ein ganzheitlicher pädagogischer Ansatz, der die Gesamtpersönlichkeit und die Lebenssituation der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt, orientiert sich an den individuellen Lernvoraussetzungen und bietet differenzierte Anreize für die geistige Entwicklung. Deshalb ist neben dem Klassenunterricht ein klassenübergreifender Unterricht in leistungshomogeneren Gruppen sinnvoll und notwendig. Daneben unterstützt ein fächerübergreifender, vorhabenorientierter und ein an realistischen Lebenssituationen ausgerichteter Unterricht den Transfer des Gelernten in für die Schülerinnen und Schüler bedeutsame Lebenssituationen. Deshalb muss Lernen außerhalb unserer Schule einen breiten Raum einnehmen, damit sie sich die notwendigen Kompetenzen aneignen können.
Unterstützend werden aber auch gezielte therapeutische und pflegerische Maßnahmen durchgeführt, wie z.B. bei Sprachstörungen (Logopäden), bei motorischen Defiziten (Krankengymnastik), autistischen Verhaltensweisen (Autisten-Verein); daneben können beim Esstraining, dem Abbau bestimmter Verhaltensmuster, der Desensibilisierung oder Förderpflege schwerstbehinderter Schülerinnen und Schüler Pflege- und Einzelfördermaßnahmen notwendig sein, damit weitere Lernfortschritte erhalten, ermöglicht oder erleichtert werden können. Eine Kooperation mit pädagogischen und therapeutischen Fachdiensten und Einrichtungen beruflicher Bildung und Förderung ist deshalb notwendig.
Die Lernvoraussetzungen, wie z.B. die individuell erreichten und erreichbaren Fähigkeiten und Fertigkeit, emotionale Bedingungen, der familiäre Hintergrund, materielle Möglichkeiten, das weitere soziale Umfeld müssen bei der Ermittlung des Förderbedarfes in Förderplänen berücksichtigt, festgehalten, überprüft und fortgeschrieben werden.
Für unsere Schule ergibt sich ein hoher Stellenwert der Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten. Nur eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit ermöglicht erfolgreiches Lernen in der Schule. Daneben unterstützt sie die Eltern durch partnerschaftliche Zusammenarbeit und angemessene Hilfsangebote bei der Bewältigung der durch die Behinderung mit geprägten häuslichen Lebenssituation. Ihnen soll geholfen werden, die Schwierigkeiten ihres Kindes zu verstehen und ihm gegenüber eine realistische Erwartungshaltung zu entwickeln. Unsere Schule möchte auch Kontakte und die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch zwischen den Eltern anregen und bietet Elternabende und andere gemeinsame Aktivitäten an.“
Unsere Schule informiert Schülerinnen und Schüler und deren Eltern über aktuelle und zukünftige Fördermöglichkeiten, berät und unterstützt in Fragen der beruflichen Ausbildung und Arbeitsmöglichkeiten.
Die angestrebte „soziale Integration“ wird unterstützt durch das Prinzip der „Öffnung von Schule“, d. b. durch die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern außerhalb des eigenen Schulbereiches.
Gemeinsam. Leben. Lernen. Wachsen.
Ein Zusammenleben in der Schule ist nur bei gegenseitiger Rücksichtnahme möglich, und wenn sich alle an die hier folgenden Regeln halten.
2.1 Allgemeine Verhaltensregeln auf dem Schulgelände:
Wir nehmen Rücksicht auf andere und auf deren Eigentum.
Konflikte werden an unserer Schule ausschließlich mit friedlichen Mitteln gelöst.
Die Anwendung jeglicher Gewalt (physisch, psychisch oder verbal) gegen Personen wird nicht geduldet, ebenso nicht die Gewalt gegen Sachen.
Um Unfälle im Schulhaus zu vermeiden, rennen und toben wir nicht.
Abfälle sind zu vermeiden.
Wenn doch Abfälle entstehen, trennen wir umweltgerecht.
Die Toiletten sind kein Aufenthaltsraum.
Rauchen und Alkohol sind für alle Schüler in der Schule verboten.
Schneeballwerfen ist verboten.
Alle Lehrer sind angehalten, in dieser Beziehung auf die Schüler einzuwirken. Ihren Anforderungen ist Folge zu leisten!
2.2 Hausrecht
Das Hausrecht üben der Schulleiter oder sein Stellvertreter aus. Sie übertragen es auf die Lehrkräfte, auf die mit der Erziehung beauftragten Personen und auf den Hausmeister. Es gelten im Bereich der Schule die Anordnungen dieser Personen.
Alle Veranstaltungen der Klassen oder Schülergruppen außerhalb der Unterrichtszeit im Schulgelände sind formlos beim Schulleiter zu beantragen.
Das Betreten der Schule zu schulischen Veranstaltungen außerhalb der Unterrichtszeit ist nur nach Genehmigung durch den Schulleiter erlaubt. Der zuständige Lehrer ist für das ordnungsgemäße Verschließen der Schule verantwortlich.
2.3 Unterrichtsbeginn
Die Schülerinnen und Schüler werden um 8.10 Uhr mit Verlassen der Buslinien (Beginn der Aufsichtspflicht) von drei Außenaufsichten und mindestens 3 Aufsichten im Eingangsbereich begrüßt und auf dem Weg zur Klasse beaufsichtigt.
2.4 Unterrichtsschluss
Die Schülerinnen und Schüler der Vor- und Unterstufen sowie einzelne Schüler/Innen (nach Absprache) gehen gemeinsam mit Begleitung ab 14:30 Uhr zu den Buslinien. Alle anderen Schülerinnen und Schüler gehen selbstständig unter Aufsicht mit dem Klingelzeichen ebenfalls zu den Fahrzeugen.
2.5 Verhalten in den Unterrichtsstunden
Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht ungestört zu lernen.
Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht ungestört zu unterrichten.
Jeder muss die Rechte des Anderen achten.
Alle Lehrer sind angehalten, in dieser Beziehung auf die Schüler einzuwirken. Ihren Anforderungen ist Folge zu leisten!
2.6 Verhalten in den großen Pausen und der Gestalteten Freizeit
In den großen Pausen und der Gestalteten Freizeit halten sich die Schüler/Innen in den vereinbarten Bereichen der pädagogischen Angebote auf.
Klassen- bzw. Fachräume werden in den großen Pausen abgeschlossen.
Für die Einhaltung der Ordnung in den Pausen sind die Aufsicht führenden Personen (bei 8 Klassen mindestens 5 Aufsichten, bei 4 Klassen mindestens 3 Aufsichten) verantwortlich. Die Stufen erstellen jährlich einen konkreten Aufsichtsplan.
2.7 Verlassen des Schulgeländes
Während der Unterrichtszeit und in den Pausen dürfen Schüler das Schulgelände nur mit schriftlicher Erlaubnis eines Lehrers verlassen.
2.8 Elektronische Geräte
Die Benutzung von Handys, MP3-Playern, I-Pods und ähnlichen elektronischen Geräten ist auf dem Schulgelände nicht erlaubt. Verstöße führen zum vorübergehenden Einzug der Geräte. Diese müssen von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Für Telefonate steht das Sekretariat während der jeweiligen Öffnungszeiten zur Verfügung.
2.9 Vermeidung von Diebstählen
Um Diebstähle zu vermeiden, sollen keine Wertgegenstände (Schmuck, Handys...) in die Schule mitgebracht werden.
Dinge des täglichen Gebrauchs wie Uhren, Schlüssel, Geld etc. sollen nicht unbeaufsichtigt in Kleidungsstücken und Taschen bleiben.
Für abhanden gekommene Gegenstände übernimmt die Schule keine Haftung.
2.10 Schulbesuch und Unterrichtsbefreiung
Regelmäßiger Besuch des Unterrichts ist Pflicht.
Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, so ist dies der Schule vom Erziehungsberechtigten unverzüglich möglichst bis 7.45 Uhr fernmündlich (Tel.Nr.05261/2889940) bekannt zu geben. Trotz fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen (§ 2, Abs.1 der Schulbesuchsverordnung).
Erkrankt ein Schüler in der Schule (z.B. Unwohlsein oder Verletzungen), werden umgehend die Erziehungsberechtigten informiert und um Abholung gebeten. Die Buslinie muss informiert werden.
Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist nur in begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen (möglichst eine Woche vorher) schriftlichen oder persönlichen Antrag möglich. Zuständig für die Entscheidung über die Beurlaubung ist:
für einzelne Stunden der jeweilige Lehrer
bis zu zwei unmittelbar aufeinander folgende Unterrichtstage der Klassenlehrer
in allen übrigen Fällen die Schulleitung.
Verlängerungen der gesetzlich festgelegten Ferien sind grundsätzlich nicht möglich.
2.11 Sportunterricht
Schüler werden vom Sport- oder Schwimmunterricht teilweise oder ganz freigestellt, wenn es ihr Gesundheitszustand erfordert. Eine Befreiung vom Sportunterricht bedeutet nicht Befreiung vom Unterricht.
2.12 Notalarm
Bei Notalarm gelten die Bestimmungen der Brandschutzordnung.
2.13 Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage dieser Schul- und Hausordnung bildet das Schulgesetz und die Verwaltungsvorschriften des Kultusministeriums NRW.
2.14 Zerstörungen, Unfälle
Alle Schäden und Unfälle sind sofort dem unterrichtenden bzw. aufsichtführenden Lehrer, dem Hausmeister oder im Sekretariat zu melden. Wer nachweislich Schäden oder Zerstörungen verursacht bzw. Unfälle herbeiführt, wird zur Verantwortung gezogen. Ihm drohen weiterhin Schadenersatzforderungen und Anzeigen geschädigter Schüler.
Unfälle sind unbedingt im Sekretariat zu melden! Schadens- und Unfallformulare sind im Sekretariat erhältlich.
2.15 Fundsachen
Alle Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben. Dort kann täglich nach verlorengegangenen Dingen gefragt werde. Zu den Elternsprechtagen werden alle vergessenen oder liegengebliebenen Gegenstände vom Hausmeister im Eingangsbereich ausgelegt.
3. Unterrichts- und Pausenzeiten
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (SchG NRW) wird von Montag bis Freitag Unterricht erteilt.
Für die Astrid-Lindgren-Schule Lemgo gilt von Montag bis Donnerstag folgender Tagesablauf:
8.10 Uhr Lebenspraktische Förderung / Erste Unterrichtsstunde:
Weg von den Fahrzeugen in die Klassen, Garderobe wechseln, sonstige Vorbereitungen
8.55 Uhr Pause / Frühstück
9.10 Uhr 1. Unterrichtsblock (90 min) und Frühstückspause (30 min)
10.40 Uhr Hofpause für alle SuS
11.10 Uhr 2. Unterrichtsblock (90 min)
12.40 Uhr Mittagessen + Pause
13.25 Uhr Gestaltete Freizeit (45 min)
14.40 Uhr 3. Unterrichtsblock (60 min)
14.40 Uhr Abfahrt der Buslinien
Am Freitag endet der Unterricht um 12:15 Uhr.
4 Anlage
4.1 Anlage 1:
VERHALTEN BEI FEUER ODER IM KATASTROPHENFALL
1. Ruhe bewahren!
2. Alarm geben!
3. Schulleitung, Sekretariat oder Hausmeister über genauen Brandort informieren. Diese alarmieren die Feuerwehr.
a. Alarmierung der gesamten Schule durch Alarmanlage.
b. Einsatz der Handfeuerlöscher. Jeder ist verpflichtet, sich über Handhabung und Aufbewahrungsort der Löscher zu informieren.
4. In geordneter Ruhe den Klassenraum verlassen!
5. Fenster und Türen schließen!
6. Gekennzeichnete Fluchtwege nutzen!
7. Garderobe und andere Gegenstände bleiben im Raum.
8. Dokumente (Klassenbücher) sind mitzunehmen!
9. Jede Klasse begibt sich im Alarmfall unverzüglich auf den vereinbarten Stellplatz.
Die Lehrer stellen die Vollzähligkeit der Schüler fest und melden dem Schulleiter bzw. dem Stellvertreter.
Es ist darauf zu achten, dass die Löscharbeiten der Feuerwehr nicht behindert werden!
Erst nach Entwarnung durch die Feuerwehr oder die Polizei kann das Schulgebäude wieder betreten werden.
4.2 Anlage 2:
TURNHALLEN- UND SPORTPLATZORDNUNG
Jeder Benutzer der Turnhalle und des Sportplatzes sollte sich, auf Grund der besonders intensiven Nutzung dieser Anlagen, um einen pfleglichen Umgang bemühen.
Es bedarf sehr großer Mühen zur Erhaltung des Platzes und der Halle.
Folgende Festlegungen sollten daher unbedingt eingehalten werden:
TURNHALLE
1. Wer die Turnhalle benutzt, bringt Turnschuhe mit!
2. In den Umkleideräumen und Toiletten ist auf Sauberkeit zu achten. Unnötige Verunreinigungen sind bitte zu vermeiden.
3. Die Halle darf nur im Beisein des Sportlehrers bzw. eines Betreuers betreten werden.
4. Vor Nutzung sämtlicher Geräte sind diese, auf ihre Funktionstüchtigkeit und Sicherheit hin zu prüfen!
5. Für jeden der Sport treibt, ist es eine Selbstverständlichkeit, dass er sichere und zweckmäßige Kleidung trägt und nach dem Sport die Waschmöglichkeiten nutzt.
6. Das Essen und Trinken in der Turnhalle ist nicht erlaubt. Ebenso das Mitbringen von Glasflaschen.
7. Aus Sicherheitsgründen müssen Uhren, Ringe, Ketten und andere Schmuckgegenstände, die die Gesundheit des Sporttreibenden bzw. seiner “ Mitstreiter “ gefährden, abgelegt werden.
8. Es ist darauf zu achten, dass die Fluchtwege frei sind und die Fluchttüren problemlos geöffnet werden können! Nach der letzten Stunde ist das Licht auszuschalten und alle Fenster sowie der Haupteingang müssen geschlossen sein.
SPORTPLATZ
Der Sportplatz dient dem Schul – und Freizeitsport. Er wird von vielen genutzt und daher ist ein hoher Aufwand an Zeit und Arbeit zu seiner Pflege erforderlich.
Bitte folgendes besonders beachten:
1. Benutzung des Platzes nur unter Aufsicht eines Lehrers oder Betreuers.
2. Verunreinigungen des Platzes sollen vermieden werden! Insbesondere sind die Flächen von Glas, Stöcken, Steinen u.ä. freizuhalten. Unfallgefahr!
3. Die einzelnen Sportanlagen dürfen nicht zweckentfremdet verwendet werden. (z.B. Kugelstoßen auf dem Rasen)
4. Den Anweisungen des Platzwartes ist Folge zu leisten!
4.3 Anlage 3
Maßnahmen bei Verstößen gegen die Hausordnung (Grundlage bildet das Schulgesetz in Nordrhein-Westfalen)
Schulabsentismus
1. Tägliche Eintragung jedes Versäumnisses durch die zuständige Lehrkraft im Klassenbuch.
2. Am zweiten Fehltag ohne Entschuldigung wird von den Klassenlehrer/Innen Kontakt zu den Erziehungsberechtigten aufgenommen (Ursachenklärung, Hinweis auf Schulpflicht).
3. Nach fünf unentschuldigten Fehltagen erhält die Schulsozialarbeiter/In eine Mitteilung.
4. Nach zehn Fehltagen ohne Entschuldigung geht ein Schreiben mit Anhörungsbogen an die Erziehungsberechtigten (Klassenlehrer – Schulsozialarbeit – Schulleitung).
5. Nach drei Wochen erfolgt die Einleitung von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen entsprechend § (Busgeldverfahren).
Ahndung von Verstößen
1. Zunächst werden mit den Schüler/Innen Gespräche geführt. Über die Einbeziehung der Eltern, der Streitschlichter oder der Polizei wird je nach Situation entschieden.
2. Sind die Schüler/Innen uneinsichtig bzw. wiederholen sich Verstöße, erfolgen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen entsprechend
3. Bei Verstößen können die Schüler/Innen auch zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden.
4. Grobe Körperverletzungen, Erpressung, Drogen- und Waffenbesitz und Schmierereien kommen sofort zur Anzeige.