Bildung & Teilhabe


Was wird bezuschusst?

In welchem Umfang?

Wo beantrage ich ... ?

Liebe Eltern,

die Bundesregierung hat mit dem „Bildungs- und Teilhabepaket“ eine stärkere finanzielle Unterstützung von Familien beschlossen, die auch ihren Kindern zugutekommen kann. Das Ziel ist es, Kindern aller Einkommensschichten die Teilhabe am kulturellen Leben zu ermöglichen und Bildung zu fördern.

Anspruch haben Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Wohngeld nach dem SGB II, Sozialhilfe oder Grundsicherung nach dem SGB XII oder einen Kinderzuschlag zum Kindergeld bekommen.

Im Anhang  finden sie einen tabellarischen Überblick der Leistungen, die bezuschusst oder auch voll erstattet werden.

Für alle Leistungen (außer für den Schulbedarf) ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag vor der Inanspruchnahme

erforderlich.

 

Formulare gibt es im Büro der Schulsozialarbeit.

 

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